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Staatsangehörigkeitsrecht

Beibehaltung, Staatsbürgerschaft, Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutsche, Visas


Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht

Sie sind Deutscher und möchten eine andere Staatsbürgerschaft erwerben. Wenn Sie Ihre deutsche Staatsbürgerschaft nicht verlieren möchten, müssen Sie eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung beantragen.

  • Wir beraten Sie in Ihrem individuellen Fall, evaluieren Ihre Erfolgsaussichten, und erstellen eine Begründung für Ihre Bewerbung. Wir unterstützen Sie bis das Bundesverwaltungsamt eine endgültige Entscheidung getroffen hat.
  • Falls Sie bereits einen Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung gestellt haben und das Bundesverwaltungsamt weitere Nachweise benötigt, erörtern wir die Sachlage und helfen Ihnen die richtige Lösung zu finden.
  • Sie haben Ihre Beibehaltungsgenehmigung bereits selbst vorbereitet und möchten dass diese von einem Anwalt überprüft wird.

Wenn Sie Ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben, werden wir mit Ihnen die Möglichkeit eines Einbürgerungsantrags erörtern und eine entsprechende Motivationserklärung erstellen.

Wenn Sie nach Deutschland reisen oder umziehen möchten, beraten und unterstützen wir Sie bei Ihrem Visumsantrag.

Sie denken, dass Sie aufgrund Ihrer Abstammung deutscher Staatsbürger sein könnten. Wir evaluieren Ihren Fall und helfen bei der Einreichung ihrer Unterlagen, um Ihre deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Amerikanisches Staatsangehörigkeitsrecht

Unsere Kooperationspartner für das amerikanische Staatsbürgerschaftsrecht unterstützen Sie bei Einwanderungsfragen in die USA. Sie überprüfen und bearbeiten alle U.S.-Visa (Einwanderungs- und Nichteinwanderungsvisa) und U.S.-Staatsbürgerschaftsanträge.

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